Produktinformationen "Volkswagen Umfeldkamera vorn Dashcam Universal Traffic Recorder 000063511D"
Reduzieren Sie Ihr finanzielles Risiko bei Verkehrsunfällen und Vandalismus an Ihrem Fahrzeug.Das 1-Kamera-System „Universal Traffic Recorder“ zeichnet im Schadensfall das Geschehen vor dem Fahrzeug auf. Die Videos werden auf einer Micro-SD-Karte gespeichert und können – abhängig von der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung - als Beweismittel vor Gericht anerkannt werden.Der Einbau erfolgt crashsicher an der Frontscheibe Ihres VW PKW. Die Kamera integriert sich ansprechend in den Fahrzeuginnenraum und wird fest an der Scheibe verklebt. Die nötigen Leitungen werden größtenteils verdeckt installiert. Die Speicherung der Videos erfolgt nicht permanent, sondern nur durch Aktivierung des Nutzers oder Auslösen des Radar- oder Schocksensors. Dies entspricht den aktuellen Datenschutzanforderungen in Deutschland. Mittels einer kostenfreien App können Einstellungen vorgenommen werden und die Videos direkt angeschaut werden. Auch eine Funktion zum Wiederfinden des geparkten Fahrzeuges ist integriert. Ein intelligentes Batterie-Management-System verhindert das Entladen der Fahrzeugbatterie.
- Original VW Umfeldkamera vorn, zur Nachrüstung
- 100% passgenau da Volkswagen Original Zubehör
- Einbauort: Scheibe - vorn
- Speichermedien: microSD
Details
- Kamera vorne, Full HD bei 30 fps, abnehmbar
- Wi-Fi, GPS, Radar- und Schocksensor, Mikrofon/ Sprachausgabe
Hinweis
- Um Fehlkäufe zu vermeiden, prüfen wir gern, ob dieser Artikel zu Ihrem Fahrzeug passt. Bitte senden Sie uns dazu vorab Ihre 17-stellige Fahrgestellnummer zu. Dazu können Sie die Option "Frage zum Artikel" nutzen, die Sie oberhalb dieser Artikelbeschreibung finden.
Lieferumfang
- Universal Traffic Recorder – Frontkamera
- Scheibenfolie für Frontkamera
- Leitungssatz, Kabelbinder, Schaumstoffhüllen
- 8 GB Micro SD Karte, class 10, MLC
- Montageanleitung und Bedienungsanleitung
Die Gesetze für Dashcams variieren in der EU von Land zu Land. In einigen Ländern sind sie unter strengen Bedingungen erlaubt, während sie in anderen Ländern verboten sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen in anderen europäischen Ländern (Stand: Januar 2025)
Land und Dashcam-Nutzung:
Bosnien-Herzegowina: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren
Belgien: Nicht verwenden
Dänemark: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren
Finnland: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren
Frankreich: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren
Großbritannien: Nur für privaten Gebrauch, Sichtfeld des Fahrers darf durch die Montage nicht eingeschränkt werden
Italien: Nur für privaten Gebrauch
Luxemburg: Nicht verwenden
Malta: Nur für privaten Gebrauch
Niederlande: Nur für privaten Gebrauch
Norwegen: Nur für privaten Gebrauch
Österreich: Nur für privaten Gebrauch
Polen: Kamera leicht entfernbar, Aufnahmen regelmäßig überschreiben, dann für den eigenen Gebrauch zulässig, dürfen aber nicht veröffentlicht werden. Sie können im Einzelfall als Beweis vor Gericht verwendet werden
Portugal: Nicht verwenden
Schweden: Kamera leicht entfernbar, Aufnahmen regelmäßig überschreiben
Schweiz: Nicht verwenden
Serbien: Kamera sollte geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor Zugriff Unbefugter geschützt sein
Slowenien: Es existiert keine konkrete gesetzliche Regelung: Bei Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für den privaten Gebrauch wohl zulässig
Spanien: Kamera sollte geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor Zugriff Unbefugter geschützt sein
Tschechische Republik: Dashcam-Aufnahmen sind für den privaten Gebrauch erlaubt, die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken darf nur mit Einverständnis der betroffenen Person erfolgen, Aufzeichnungen können der Versicherung oder Polizei zur Untersuchung eines Unfalls zur Verfügung gestellt werden
Ungarn: Kamera sollte geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor Zugriff Unbefugter geschützt sein