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Reduzieren Sie Ihr finanzielles Risiko bei Verkehrsunfällen und Vandalismus an Ihrem Fahrzeug.Das 1-Kamera-System „Universal Traffic Recorder“ zeichnet im Schadensfall das Geschehen vor dem Fahrzeug auf. Die Videos werden auf einer Micro-SD-Karte gespeichert und können – abhängig von der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung - als Beweismittel vor Gericht anerkannt werden.Der Einbau erfolgt crashsicher an der Frontscheibe Ihres VW PKW. Die Kamera integriert sich ansprechend in den Fahrzeuginnenraum und wird fest an der Scheibe verklebt. Die nötigen Leitungen werden größtenteils verdeckt installiert. Die Speicherung der Videos erfolgt nicht permanent, sondern nur durch Aktivierung des Nutzers oder Auslösen des Radar- oder Schocksensors. Dies entspricht den aktuellen Datenschutzanforderungen in Deutschland. Mittels einer kostenfreien App können Einstellungen vorgenommen werden und die Videos direkt angeschaut werden. Auch eine Funktion zum Wiederfinden des geparkten Fahrzeuges ist integriert. Ein intelligentes Batterie-Management-System verhindert das Entladen der Fahrzeugbatterie.Original VW Umfeldkamera vorn, zur Nachrüstung100% passgenau da Volkswagen Original ZubehörEinbauort: Scheibe - vornSpeichermedien: microSD DetailsKamera vorne, Full HD bei 30 fps, abnehmbarWi-Fi, GPS, Radar- und Schocksensor, Mikrofon/ SprachausgabeHinweisUm Fehlkäufe zu vermeiden, prüfen wir gern, ob dieser Artikel zu Ihrem Fahrzeug passt. Bitte senden Sie uns dazu vorab Ihre 17-stellige Fahrgestellnummer zu. Dazu können Sie die Option "Frage zum Artikel" nutzen, die Sie oberhalb dieser Artikelbeschreibung finden.LieferumfangUniversal Traffic Recorder – FrontkameraScheibenfolie für FrontkameraLeitungssatz, Kabelbinder, Schaumstoffhüllen8 GB Micro SD Karte, class 10, MLCMontageanleitung und Bedienungsanleitung Die Gesetze für Dashcams variieren in der EU von Land zu Land. In einigen Ländern sind sie unter strengen Bedingungen erlaubt, während sie in anderen Ländern verboten sind. Rechtliche Rahmenbedingungen in anderen europäischen Ländern (Stand: Januar 2025) Land und Dashcam-Nutzung: Bosnien-Herzegowina: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren Belgien: Nicht verwenden Dänemark: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren Finnland: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren Frankreich: Grundsätzlich unproblematisch. Bei Verwendung als Beweismittel: Unfallbeteiligte sofort informieren Großbritannien: Nur für privaten Gebrauch, Sichtfeld des Fahrers darf durch die Montage nicht eingeschränkt werden Italien: Nur für privaten Gebrauch Luxemburg: Nicht verwenden Malta: Nur für privaten Gebrauch Niederlande: Nur für privaten Gebrauch Norwegen: Nur für privaten Gebrauch Österreich: Nur für privaten Gebrauch Polen: Kamera leicht entfernbar, Aufnahmen regelmäßig überschreiben, dann für den eigenen Gebrauch zulässig, dürfen aber nicht veröffentlicht werden. Sie können im Einzelfall als Beweis vor Gericht verwendet werden Portugal: Nicht verwenden Schweden: Kamera leicht entfernbar, Aufnahmen regelmäßig überschreiben Schweiz: Nicht verwenden Serbien: Kamera sollte geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor Zugriff Unbefugter geschützt sein Slowenien: Es existiert keine konkrete gesetzliche Regelung: Bei Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für den privaten Gebrauch wohl zulässig Spanien: Kamera sollte geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor Zugriff Unbefugter geschützt sein Tschechische Republik: Dashcam-Aufnahmen sind für den privaten Gebrauch erlaubt, die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken darf nur mit Einverständnis der betroffenen Person erfolgen, Aufzeichnungen können der Versicherung oder Polizei zur Untersuchung eines Unfalls zur Verfügung gestellt werden Ungarn: Kamera sollte geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor Zugriff Unbefugter geschützt sein